Die Logopädie als medizinische Leistung wird ärztlich verordnet.  Meist wird ein Verordnungsschein über 10x logopädische Therapie

á 60min plus Hausbesuch ausgestellt 

 

Für die Refundierung (Kostenersatz durch die Sozialversicherung) muss dieser Verordnungsschein von einigen der zuständigen Krankenkassen bewilligt sein. 

Je nach Krankenkasse werden Ihnen 50 -70% der Kosten ersetzt, das entspricht dem Wahlarztprinzip.

 

Eine logopädische Einheit beinhaltet dann sowohl die Therapie mit dem Patienten als auch die Vorbereitung und die Dokumentation der Therapieeinheit.

 

Am Beginn der Therapie steht die Erstbegutachtung mit der logopädischen Anamnese, Diagnostik und Beratung, anschließend wird ein Behandlungsplan erstellt und die individuelle Therapie geplant und durchgeführt.