Die Logopädie als medizinische Leistung wird ärztlich verordnet. Üblicherweise wird eine Verordnung über 10 x
logopädische Therapie T3 á 60 Minuten plus 10 x Hausbesuch ausgestellt.
Für die Refundierung (Kostenersatz durch die Sozialversicherung) muss dieser Verordnungsschein von der zuständigen Krankenkasse bewilligt sein.
Je nach Krankenkasse werden Ihnen 50 -70% der Kosten ersetzt, das entspricht dem Wahlarztprinzip.
Eine logopädische Einheit beinhaltet dann 45 Minuten Therapie + 15 Minuten indirekte Arbeitszeit (Vorbereitung, interdisziplinärer Abklärung mit z.B.
Pflegepersonal, Ärzten, anderen Therapeuten, Diätologen etc., Administration, vor allem aber auch: Beratung der Angehörigen)
Am Beginn der Therapie steht die Erstbegutachtung mit der logopädischen Anamnese, Diagnostik und Beratung, anschließend wird ein Behandlungsplan erstellt und
die individuelle Therapie geplant und durchgeführt.